Die Unternehmen sind weiterhin verpflichtet, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor einer Corona-Infektion am Arbeitsplatz zu schützen.
Es besteht keine generelle Maskenpflicht mehr in Innenräumen, aber in Friseursalons ist das etwas anders. Wir gelten als körpernahe Dienstleistungsbetriebe und ich habe meinen Mitarbeitern gegenüber eine Verpflichtung. Wir müssen weiterhin Masken tragen.
Diese Masken sind zulässig: OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil.